Krankengeld berechnen — § 47 SGB V
Brutto- und Nettogehalt aus der letzten Gehaltsabrechnung eingeben — der Rechner ermittelt das Krankengeld je Tag und Monat inklusive der Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die während des Krankengeldbezugs weiterlaufen.
Angaben zum Krankengeld
Brutto- und Nettogehalt des letzten abgerechneten Monats eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Das Regelentgelt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung — die Berechnung wird darauf gekappt.
Voraussichtlicher Krankengeld-Beginn (ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit): –. Spätestmögliches Ende (78-Wochen-Grenze, § 48 SGB V): –.
Rechtsgrundlage: § 47 SGB V (70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie § 48 SGB V (Bezugsdauer).
Über dieses Werkzeug
Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet — für maximal 72 der insgesamt 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Es beträgt 70 % des Regelentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Von der Auszahlung werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen — in der Krankenversicherung selbst bleiben Krankengeld-Bezieher beitragsfrei. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
3 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Einmalzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V — diese würden das Regelentgelt anteilig erhöhen.
- Keine Sonderregel nach § 47b SGB V bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld.
- Das Nettogehalt wird als eigene Eingabe übernommen, nicht aus der Steuerklasse neu berechnet — für die exakte 90-%-Nettogrenze zählt der Wert Ihrer letzten Gehaltsabrechnung.
Dieser Rechner ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld nach § 47 SGB V?
Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts — es gilt der niedrigere der beiden Werte. Zusätzlich ist die Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt (§ 47 SGB V).
Ab wann wird Krankengeld gezahlt und wie lange?
Krankengeld setzt in der Regel ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Der Bezug ist auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit begrenzt, davon maximal 72 Wochen als tatsächliche Krankengeldzahlung (§ 48 SGB V).
Welche Abzüge fallen beim Krankengeld an?
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Die Krankenversicherung selbst ist für Krankengeld-Bezieher beitragsfrei. Kinderlose zahlen zusätzlich den Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag von 0,6 %.
Was bildet der Rechner nicht ab?
Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V sowie die Sonderregel des § 47b SGB V bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld. Das Nettogehalt wird als eigene Eingabe übernommen statt aus der Steuerklasse neu berechnet.
Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.