Krankengeld berechnen — § 47 SGB V
Brutto- und Nettogehalt aus der letzten Gehaltsabrechnung eingeben — der Rechner ermittelt das Krankengeld je Tag und Monat inklusive der Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die während des Krankengeldbezugs weiterlaufen.
Angaben zum Krankengeld
Brutto- und Nettogehalt des letzten abgerechneten Monats eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
Frühere Berechnungen wiederherstellen. Bereits als PDF exportierte Einträge sind zur Sicherheit eingefroren — nicht mehr veränderbar, nur zur Ansicht.
Das Regelentgelt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung — die Berechnung wird darauf gekappt.
Voraussichtlicher Krankengeld-Beginn (ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit): –. Spätestmögliches Ende (78-Wochen-Grenze, § 48 SGB V): –.
Rechtsgrundlage: § 47 SGB V (70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie § 48 SGB V (Bezugsdauer).
Über dieses Werkzeug
Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet — für maximal 72 der insgesamt 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Es beträgt 70 % des Regelentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Von der Auszahlung werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen — in der Krankenversicherung selbst bleiben Krankengeld-Bezieher beitragsfrei. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.
Was dieser Rechner nicht abbildet
3 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Keine Einmalzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V — diese würden das Regelentgelt anteilig erhöhen.
- Keine Sonderregel nach § 47b SGB V bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld.
- Das Nettogehalt wird als eigene Eingabe übernommen, nicht aus der Steuerklasse neu berechnet — für die exakte 90-%-Nettogrenze zählt der Wert Ihrer letzten Gehaltsabrechnung.
Dieser Rechner ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.