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Krankengeld berechnen — § 47 SGB V

Brutto- und Nettogehalt aus der letzten Gehaltsabrechnung eingeben — der Rechner ermittelt das Krankengeld je Tag und Monat inklusive der Abzüge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die während des Krankengeldbezugs weiterlaufen.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Krankengeld

Brutto- und Nettogehalt des letzten abgerechneten Monats eingeben, das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Vorlage:
Regelmäßiges Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen.
Ihr Netto laut letzter Gehaltsabrechnung — wird für die 90-%-Nettogrenze gebraucht.
Ohne Kinder fällt zusätzlich der Pflegeversicherungs- Kinderlosenzuschlag (0,6 %) auf die Abzüge an.
Optional, für den voraussichtlichen Bezugszeitraum.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Krankengeld zahlt die Krankenkasse ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet — für maximal 72 der insgesamt 78 Wochen je Krankheit innerhalb von 3 Jahren. Es beträgt 70 % des Regelentgelts, darf aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Von der Auszahlung werden noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen — in der Krankenversicherung selbst bleiben Krankengeld-Bezieher beitragsfrei. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

3 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Einmalzahlungen (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V — diese würden das Regelentgelt anteilig erhöhen.
  2. Keine Sonderregel nach § 47b SGB V bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld.
  3. Das Nettogehalt wird als eigene Eingabe übernommen, nicht aus der Steuerklasse neu berechnet — für die exakte 90-%-Nettogrenze zählt der Wert Ihrer letzten Gehaltsabrechnung.

Dieser Rechner ersetzt keine Sozial- oder Rechtsberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld nach § 47 SGB V?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Regelentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts — es gilt der niedrigere der beiden Werte. Zusätzlich ist die Berechnung auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt (§ 47 SGB V).

Ab wann wird Krankengeld gezahlt und wie lange?

Krankengeld setzt in der Regel ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit ein, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Der Bezug ist auf höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit begrenzt, davon maximal 72 Wochen als tatsächliche Krankengeldzahlung (§ 48 SGB V).

Welche Abzüge fallen beim Krankengeld an?

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten. Die Krankenversicherung selbst ist für Krankengeld-Bezieher beitragsfrei. Kinderlose zahlen zusätzlich den Pflegeversicherungs-Kinderlosenzuschlag von 0,6 %.

Was bildet der Rechner nicht ab?

Nicht berücksichtigt werden Einmalzahlungen nach § 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V sowie die Sonderregel des § 47b SGB V bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld. Das Nettogehalt wird als eigene Eingabe übernommen statt aus der Steuerklasse neu berechnet.

Werden meine Gehaltsdaten irgendwo hochgeladen?

Nein. Die Berechnung läuft vollständig lokal im Browser mit JavaScript. Es findet kein Server-Upload statt, und es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.